Ist der E-Zigaretten-Konsum in Kneipen, Bars und Restaurants erlaubt?

Der Konsum von E-Zigaretten in Deutschland steigt und ein neuer Trend hin zur alternativen E-Zigarette ist zu beobachten. Laut einer Studie der Uni Mainz haben bereits 8 % der Bevölkerung in Deutschland Erfahrungen mit E-Zigaretten. Da sie keine klassischen Rückstände hinterlassen, wie Asche, Filterreste etc., und sich dadurch vom Tabakrauch unterscheiden, ist es fraglich, ob der Konsum in Kneipen, Bars und Restaurants das Nichtraucherschutzgesetz tangiert.

Was unterscheidet den Konsum einer E-Zigarette vom Tabakrauch?

Das Prinzip der E-Zigarette beruht darauf, dass aromatisierte Flüssigkeiten (Liquids) elektrisch verdampft werden. Neben der Kartusche für die Flüssigkeiten bestehen die Geräte aus einem Akku und einem elektrischen Vernebler. Beim Dampfen entsteht kein Tabakrauch, sondern es wird ein Aerosol eingeatmet. Die aromatisierten Liquids gibt es in allen erdenklichen Geschmacksrichtungen, wobei die wenigsten davon auf ihre gesundheitlichen Auswirkungen beim Menschen erforscht sind.

Tatsächlich gibt es bislang nur sehr wenige Studien über die gesundheitlichen Auswirkungen der E-Zigarette bzw. Langzeitfolgen. Nach bisherigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass E-Zigaretten keine so große gesundheitliche Gefahr darstellen wie Tabakrauch, allerdings darf auch nicht davon ausgegangen werden, dass sie völlig gefahrlos konsumiert werden können.

Wer sich dessen bewusst ist und diesem Trend gerne folgen möchte, wird bei der Vielzahl an entsprechenden Angeboten im Internet schnell fündig. Online-Shops wie dinamo.koeln bieten ein großes Sortiment an E-Zigaretten, Liquids, Akkus, Verdampfern und weiterem Zubehör.

Betrifft das Nichtrauchergesetz auch den Konsum von E-Zigaretten in Kneipen, Bars und Restaurants?

Aufgrund des Rauchens ohne Tabak scheint die E-Zigarette grundsätzlich nicht das Nichtraucherschutzgesetz in Kneipen, Bars und Restaurants zu tangieren, allerdings ist diese Auslegung mit Vorsicht zu genießen, denn es dürfen mit dem Einzug der E-Zigarette keine rechtlichen Grauzonen entstehen. Für den Konsumenten bedeutet das keinen Freischein für den Genuss der E-Zigarette in Kneipen, Bars und Restaurants, vielmehr muss genauer differenziert werden und unterschiedliche Regelungen kommen zur Anwendung. Dabei herrscht sowohl bei den Rauchern und Nichtrauchern als auch bei den Gaststättenbetreibern noch sehr viel Unklarheit, denn der Konsum der E-Zigarette ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

So ist es z. B. in Bayern erlaubt, E-Zigaretten zu konsumieren, solange diese keinen Tabak enthalten. Das hessische Gesundheitsministerium wiederum sträubt sich dagegen, E-Zigaretten anders zu behandeln als herkömmliche Zigaretten. Daher ist in Hessen aus Gründen der Gesundheitsvorsorge die E-Zigarette nur in gekennzeichneten Raucherbereichen gestattet. Anders sieht es das OVG Münster (NRW) in einem Urteil aus dem Jahr 2014. Demnach fällt der Konsum von E-Zigaretten nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz und ist damit prinzipiell gestattet.

Auch wenn der Konsum im jeweiligen Bundesland gestattet ist, können Bars, Kneipen und Restaurants individuelle Verbote für ihr öffentliches Lokal aussprechen. Insbesondere im Essensbereich werden häufig E-Zigaretten zum Schutz anderer Gäste nicht gestattet. Oft gibt es aber einen separaten Raucherbereich, in dem der Konsum von E-Zigaretten erlaubt ist. Wer sich unsicher ist, ob das Dampfen in der jeweiligen Location erlaubt ist, sollte immer erst einmal nachfragen, bevor er zur E-Zigarette greift.

Für Minderjährige unter 18 Jahren gelten spezielle Regelungen. An Minderjährige dürfen seit dem 01.04.2016 keine E-Zigaretten verkauft werden. Damit ist für Jugendliche ein Rauchverbot der E-Zigarette in Kraft getreten.

Fazit: Nach wie vor wird vielen Dampfern nur der Weg vor das Lokal nach draußen übrig bleiben, wenn sie vor bzw. nach einem Essen oder zwischendurch die Lust auf eine E-Zigarette verspüren. Aber da das Nichtraucherschutzgesetz sowieso bei den meisten Rauchern angenommen und akzeptiert worden ist, trifft man sich eben vor dem Laden mit anderen Leidensgenossen bzw. Dampfern auf einen geselligen Smalltalk. Die meisten Raucher sehen das glücklicherweise aus Rücksicht aller Beteiligten ziemlich gelassen.

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